Honorar-Finanzanlagenberater · § 34h GewO

Finanzberatung, die allein Ihnen verpflichtet ist.

Als Honorar-Finanzanlagenberater in München berate ich Sie zu Ihren Finanzanlagen, vergütet ausschließlich durch Sie als Anleger, ohne Provisionen Dritter.

Unabhängig

keine Provisionen

Transparent

Vergütung allein durch Sie

In Ihrem Interesse

kein Produktverkauf

Über mich

Friedrich Obermaier

„Ich berate Sie mit meinem gesamten Wissen in Ihrem besten Interesse.“

Als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um Ihre Finanzanlagen. Meine Beratung ist unabhängig: Ich erhalte keine Provisionen, sondern werde ausschließlich durch Sie vergütet. So stehen allein Ihre Interessen im Mittelpunkt, ohne den Verkaufsdruck provisionsbasierter Modelle.

Ich bin seit 1990 als freiberuflicher EDV-Berater selbstständig. Die dabei gemachten Erfahrungen nützen mir jetzt sehr in meiner Finanzberatung. Analytisches Arbeiten, komplexe Sachverhalte verständlich machen und unabhängig im Interesse meiner Auftraggeber zu handeln, prägt mich seit Jahrzehnten.

Den Weg zur eigenverantwortlichen Geldanlage bin ich zudem selbst gegangen: Seit 2019 baue ich mein eigenes Anlagevermögen konsequent auf. Ich kenne daher die Fragen, Unsicherheiten und Fallstricke aus der Anlegerperspektive, nicht nur aus dem Lehrbuch. Bei Spezialfragen greife ich außerdem auf ein bewährtes Netzwerk von Honorarberatern zurück.

Leistungen

Verstehen, selbst handeln, beraten lassen

Drei eigenständige Leistungen, die Sie unabhängig voneinander in Anspruch nehmen können, je nachdem, wo Sie gerade stehen:

01

Finanzbildung

Ich erkläre Finanzthemen verständlich und neutral, von Grundbegriffen bis zu Anlageklassen. So verstehen Sie Zusammenhänge und können Entscheidungen sicher einordnen.

02

Finanzcoaching

Gemeinsam bauen wir Ihre Kompetenz auf, damit Sie langfristig selbstständig mit Ihren Finanzen umgehen. Das Ziel ist nicht Abhängigkeit, sondern Ihre Eigenständigkeit.

03

Honorar-Finanz­anlagenberatung

Konkrete Beratung und Vermittlung zu offenen Investmentvermögen, Fonds und ETFs, im Rahmen meiner Erlaubnis nach § 34h GewO, vergütet ausschließlich durch Sie.

Vergütung ausschließlich durch den Anleger. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung entsprechend der mit Ihnen vereinbarten Vergütungsregelung, ohne Provisionen Dritter. Im Rahmen meiner Erlaubnis nach § 34h GewO berate und vermittle ich zu inländischen, EU- und ausländischen offenen Investmentvermögen.

§ 34h GewO

Was unterscheidet einen Honorar-Finanzanlagenberater §34h GewO vom Finanzanlagenvertrieb (Banken, Versicherungen, Finanzanlagenvermittler, Vermögensberater, ...)?

Der Unterschied liegt nicht in der Berufsbezeichnung und nicht in der Qualifikation, sondern bei einer nüchternen Frage: Wer bezahlt die Beratung? Hängt die Vergütung am Abschluss eines Produkts, entsteht ein Interessenkonflikt. Hängt sie am Aufwand der Beratung, entsteht er nicht.

Honorar-Finanzanlagenberatung (§34h GewO)

Finanzanlagenvertrieb

Die Erlaubnis nach § 34h GewO erteilt die IHK; sie ist im öffentlichen Vermittlerregister eingetragen (und schließt eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO aus). Meine Registrierung D-H-155-Y59M-48 können Sie unter https://vermittlerregister.info überprüfen.

Mein sehr geschätzer Kollege, Patrick Sibold, geht noch genauer auf die Vorteile einer Honorar-Finanzanlagenberatung ein: https://finanzkanzlei-sibold.de unter „Wie erkenne ich einen echten Honorarberater?“ 

Hier finden Sie eine Liste mit Honorar-Finanzanlagenberatern, falls Sie lieber mit jemandem in Ihrer Nähe sprechen wollen: https://hartmutwalz.de/honorar-finanzanlagenberater/

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Anlagen

Anschrift

Friedrich Obermaier

Adlzreiterstraße 18

80337 München

Direkt erreichbar

Telefon   089 725 98 79

Mobil       0174 979 29 22

Telefax   089 7670 14 39

Zum Kontaktformular →

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